Dann ist es in der Regel noch einfach das Auto wieder loszuwerden!
Nutzen Sie den Widerrufsjoker! Soweit der PKW finanziert wurde, ist auch der Widerruf des dahinter stehenden Darlehensvertrages eine nette Möglichkeit, sein Geld zurückzuerhalten.
Schicken Sie uns einfach den Finanzierungs- oder Leasingvertrag und wir prüfen für Sie völlig kostenfrei, unverbindlich und schnell, wie leicht Sie den Wagen loswerden können!
Kurze Erklärung:
Da die beiden Geschäfte, nämlich Finanzierung und Kauf des PKW unmittelbar miteinander verbunden sind, führt ein wirksamer Widerruf des Darlehens dazu, dass Sie der finanzierenden Bank einfach das Auto überlassen können und im Gegenzug alle gezahlten Gelder zurückerhalten zzgl. Zinsen abzgl. Nutzungsersatz. Voraussetzung für ein derartiges Vorgehen ist rein formell eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag. Tatsächlich ist diese Voraussetzung in vielen Verträgen gegeben. Wir prüfen gerne kostenlos und unverbindlich auch Ihren Vertrag.
“Schummel”-Diesel gekauft?
Sie als Kunde haben gute Karten!
Als Käufer eines „mangelhaften“ PKW haben Sie sogenannte Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer.
Gegenüber dem Verkäufer können Sie die Nacherfüllung verlangen, d.h. entweder
Nachbesserung (Beseitigung des Mangels, d.h. „Reparatur“)
oder
Nachlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache, d.h. zum Beispiel Lieferung eines Neufahrzeuges)
Soweit dies gescheitert ist, bestehen auch folgende Möglichkeiten gegenüber dem Verkäufer:
Rücktritt vom Vertrag, d.h. Sie können die Erstattung des Kaufpreises verlangen, abzüglich Wertersatz für gezogene Nutzungen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW
oder
Minderung, d.h. Sie behalten Ihren PKW und verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück.
Gegenüber dem Hersteller gehen die Rechtsfolgen noch weiter. Hier können Sie die Rückabwicklung des Vertrages, d.h. Erstattung des Kaufpreises abzüglich Wertersatz für gezogene Nutzungen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW sowie Ersatz aller sonstigen Schäden verlangen. Sie können gegenüber dem Hersteller auch Ansprüche wegen sogenannter sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung geltend machen.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich eines Vorgehens gegenüber allen o.g. möglichen Anspruchsgegnern.
Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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